Wiederaufnahme des Schießbetriebes

Endlich ist es wieder so weit. Am Montag, den 12. Juli, nehmen wir das Übungsschießen sowohl auf dem Luftgewehr- als auch auf dem KK-Stand wieder auf.

Bitte beachtet unbedingt die folgenden Hygieneregeln:

Allgemeines Hygienekonzept für die Schießsportanlage des SV Apensen e.V.

  • Zum aktuellen Zeitpunkt werden 10 Personen angesetzt, die sich zeitgleich im Schießstand aufhalten dürfen. Die Aufsichtsführenden werden bei Bedarf hierzu den jeweiligen Status erfragen. Dabei werden „geimpfte“, „genesene“ oder „getestete“ Personen nicht mitgezählt. Ein Nachweis ist nicht gesondert zu erbringen – der Verein bezieht sich hier auf die Verantwortung aller Vereinsmitglieder und geht von Wahrheitsgerechten Aussagen aus. Je nach Inzidenzwert und allgemeinen Regelungen sind abweichende Maßnahmen denkbar – dazu wird dann separat durch die verantwortliche Organisation informiert.
  • Die folgenden Regeln sollen vor allem eine dazu beitragen, dass die Kontakte aller Personen untereinander so gering wie möglich ausfallen und eine Nachverfolgbarkeit aller Anwesenden gewährleistet ist.
  • Jeder, der die Anlage betritt, hat sich verbindlich an die folgenden Regeln zu halten, damit ein regelkonformer, reibungsloser und sicherer Ablauf gewährleistet ist.
  • Der Schießstand ist zu den unten genannten Zeiten für den Trainingsbetrieb geöffnet. Außerhalb dieser Zeiten ist das Betreten nur nach Absprache mit dem Sportleiter oder deren Vertreter, und unter Einhaltung des Hygienekonzeptes gestattet
  • Vom Betreten der Anlage ausgeschlossen sind Personen mit grippeähnlichen Symptomen bzw. Kontakt zu nachweislich an Covid-19 erkrankten Personen in den letzten 14 Tagen oder Rückkehrer aus Risikogebieten.
  • Beim Betreten der Anlage sind die Hände zu desinfizieren. Beim Betreten, verlassen und während des gesamten Aufenthalts auf der Schießsportanlage ist ein Abstand von mindestens 1,50m zu anderen Teilnehmern einzuhalten (§1 Abs 3), Ausnahme wenn es sich um Teilnehmer aus demselben Haushalt handelt (§1 Abs 3 Satz 2).
  • Eine Mund-Nasen-Maske ist immer zu tragen. Ausnahme am 10er Tisch und im Wettkampf bzw. dem Übungsschießen.
  • Nach dem Betreten des Aufenthaltsraumes trägt sich jeder Teilnehmer in eine Anwesenheitsliste ein (§4), die durch den Aufsichtsführenden organisiert ist.
  • Die Teilnehmer werden durch die jeweilige Standaufsicht eingewiesen. jeder Teilnehmer erhält einen Platz im Aufenthaltsraum an einem 10er Tisch, der am Abend nicht mehr gewechselt werden darf.
  • Die 10er Tische im Aufenthaltsraum sind mit nicht mehr als 10 Personen zu besetzen (§1 Abs. 3). Speisen und Getränke sind gestattet. Bei Verkauf von Speisen und Getränken sollte auf ausreichend Abstand am Tresen geachtet werden. Am Tisch sitzend kann die Mund-Nasen-Maske abgenommen werden (§2 Abs. 4).
  • Zwischen den Tischen hat ein Abstand von mind. 1,50m eingehalten zu werden. Der zugewiesene Stellplan der Tische hat nicht verändert zu werden.
  • Während der Nutzung der Schießsporthalle ist für eine Frischluftzufuhr sorge zu tragen. (Oberlichter öffnen, Fenster am Gang zum LG Stand kippen, Lüfter ein)
    • Die Benutzung der Toiletten der Damen ist 1 Person, die der Herren 2 Personen zur gleichen Zeit gestattet.
    • Der Kontakt unterhalb von 1,50m zwischen Aufsichtsperson und Teilnehmer kann nur erfolgen, wenn die Aufsichtsperson eine Mund-Nasen-Maske trägt (§8 Abs. 1) oder sie aus einem Haushalt stammen.
    • Während des Schießens kann die Mund-Nasen-Maske abgenommen zu werden.
    • Wer Vereinsmaterial benötigt, wendet sich an die Aufsicht und erhält diese zurVerfügung gestellt.
    • Nach Gebrauch erfolgt bei den Sportgeräten die Wischdesinfektion mit den bereitgestellten Desinfektions- und Pflegemitteln, bei Schiessjacken mit dem bereit gestellten Sprühdesinfektionsmittel. Die Materialien werden am Ende von der Aufsichtsperson mit Einmalhandschuhen zurück in die Waffenkammer gebracht.
    • Die Listen zur Datenerhebung werden diskret abgelegt und von der Sportleitung für 3 Wochen aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gesetzeskonform vernichtet.
    • Die Tische im Aufenthaltsraum haben nach der Benutzung mit einer Wischdesinfektion gereinigt zu werden und sollten erst nach einer Einwirkzeit von ca. 5 Minuten neu besetzt werden.

Übungsschießen:

      • Montags: 19:00 bis 21:00
      • Freitags: 16:00 bis 18:00

Hygieneregeln in Kurzform für Aufsichtsführende an Übungsabenden

    • Die Schützenhalle mit Maske betreten. Sie ist immer zu tragen. Ausnahme am Tisch der mit maximal 10 Personen besetzt sein darf, und im Schießbereich beim Wettkampf.
    • Die Hände am Eingang desinfizieren.
    • Listen zur Datenerfassung auslegen bzw. die Daten erfassen
    • Den Schützen Stände zuweisen. Wenn möglich „links Schützen“ Auf Stand 1 einordnen oder so, dass sich zwei Schützen nicht direkt gegenüber stehen.
    • Sollten mehr als 10 Personen am Schießen teilnehmen, muss die Standzuweisung so erfolgen, je Tischgruppe die zugeordneten Stände nicht durchmischt werden
    • Waffen gem. der Anforderungen der Schützen aus der Waffenkammer holen. Nach Benutzung in den bereitgestellten Wagen abstellen.
    • Nach dem Schießen die Vereinsgegenstände gemäß den Vorgaben desinfizieren.
    • Auf die Desinfektion der Tische nach Gebrauch achten.
    • Die ausgefüllten Listen der Anwesenden in den in der Schießkasse bereitgestellten Ordner ablegen.
    • Für Frischluftzufuhr gemäß Konzept sorgen. (Fenster im Gang zum Stand, Lüfter im Stand)

Schreibe einen Kommentar