
Für den Aufenthalt im Schießstand und die Teilnahme am Schießbetrieb ist derzeit die sogenannten 2G Regel maßgebend.
von 1907
Für den Aufenthalt im Schießstand und die Teilnahme am Schießbetrieb ist derzeit die sogenannten 2G Regel maßgebend.
Endlich ist es wieder so weit. Am Montag, den 12. Juli, nehmen wir das Übungsschießen sowohl auf dem Luftgewehr- als auch auf dem KK-Stand wieder…